Hausordnung
Hausordnung der Grundschule Gröbzig
Die Hausordnung sichert das reibungslose Zusammenleben auf dem Schulgelände, im Schulgebäude und in den Klassen.
Schüler, Lehrer, Erzieher, Mitarbeiter sowie Gäste unserer Grundschule
werden verpflichtet, diese Hausordnung einzuhalten.
Im Vordergrund steht die Sicherheit und das Wohlbefinden ebenso wie die
Verhinderung von Gefahren und der pflegliche Umgang mit Anlagen und
Einrichtungsgegenständen.
1. Tagesablauf
> Die Schule öffnet 7.30 Uhr. Damit beginnt die Aufsicht durch die Schule.
> Fahrräder werden im Fahrradstand der Grundschule abgestellt und
angeschlossen.
> Die Schüler nutzen die ausgewiesenen Garderoben und das
Eigentumsfach.
Die Unterrichtszeiten sind wie folgt festgelegt:
7.30 – 7.45 Uhr Eingangsphase
7.45 – 8.30 Uhr 1. Stunde
8.30 – 8.45 Uhr Frühstückspause
8.45 – 9.30 Uhr 2. Stunde
9.30 – 9.35 Uhr kleine Pause
9.35 - 10.20 Uhr 3. Stunde
10.20 - 10.40 Uhr Aktivpause Hof
10.40 - 11.25 Uhr 4. Stunde
11.25 - 11.30 Uhr kleine Pause
11.30 - 12.15 Uhr 5. Stunde
12.15 - 12.45 Uhr Mittagspause / Hof
12.45 - 13.30 Uhr 6. Stunde
> Die erste Klasse beendet den Schultag nach der 5. Stunde 12.30 Uhr und
wird vom Hort übernommen.
Fahrschüler nutzen je nach Unterrichtsschluss die Busse ab 12.30 Uhr bzw.
ab 13.30 Uhr.
2. Unterricht
> Der Unterricht wird im Stundenplan festgelegt. Der Fachlehrer öffnet
den jeweiligen Raum und übernimmt die Aufsicht.
> In den Fachräumen gelten die festgelegten Raumregeln.
> Die Nutzung multimedialer Geräte erfolgt nur im Beisein und mit
ausdrücklicher Erlaubnis der Lehrer*in.
> Im Falle eines Alarms gilt der Alarmplan.
> Der Raum wird gelüftet und ordentlich hinterlassen. Nach der letzten
Stunde werden die Stühle hochgestellt.
Die Lehrerin bzw. der verantwortliche Schüler*in nimmt das
Klassenbuch mit zur nächsten Stunde.
> Nach dem Unterricht werden die Ranzen auf den vorgesehenen
Flächen geordnet im Flur abgestellt.
3. Pausen
> In den großen Pausen nutzen die Schüler*innen den Pausenhof und
den Spielplatz.
Zusätzliches Spielzeug wird pfleglich behandelt und nach dem Spiel in
den vorgesehenen Boxen verstaut.
> Bei schlechtem Wetter bleiben die Schüler*innen im Klassenraum.
4. Sportunterricht
> Die Schüler*innen sammeln sich im Flur und gehen gemeinsam zur
Turnhalle.
In der Turnhalle gilt für alle die Turnhallenordnung.
Das Tragen von Schmuck im Sportunterricht ist untersagt.
5. Für Schüler*innen gelten folgende Hinweise:
- Achtung und gegenseitige Rücksichtnahme gegenüber jedermann.
- Wertsachen, größere Geldbeträge werden nicht mit in die Schule
gebracht.
- Verbot für jegliche Waffen und waffenähnlicher Gegenstände.
- Pfleglicher Umgang mit Schuleigentum, Möbeln und Sportgeräten.
- Achtung des Eigentums anderer.
- Unfälle, Verletzungen sind den Lehrkräften sofort mitzuteilen.
6. Für alle Eltern gelten folgende Hinweise:
- Nach 4 Tagen Krankheit wird eine ärztliche Bescheinigung
notwendig.
- Sportbefreiungen durch Eltern sind höchstens für eine Woche
möglich, Danach wird ein ärztliches Attest benötigt.
- Krankmeldungen müssen am Vormittag bis spätestens 9.00 Uhr über
Sdui oder telefonisch erfolgen.
- Abweichungen im Tagesablauf(Kind fährt eher, geht allein,geht
mit....mit.o.ä.) müssen schriftlich vorliegen.
- Änderungen der Anschrift oder der Telefonnummer muss der Schule zeitnah
mitgeteilt werden.
Bei Abholung der Kinder warten die Eltern bitte auf dem Schulhof.
7. Nutzung von Handys
Handys sollten grundsätzlich zu Hause bleiben. Sollte es eine
Ausnahme (Training, Bus..) geben verbleibt das Handy ausgeschaltet im Ranzen.
Lehrkräfte können das Handy bei Nichteinhaltung einsammeln. Die Eltern holen dieses in der Schule ab.
An Smartwatches ist der Schulmodus einzustellen, sodass nur die
Uhrzeit erkennbar ist.
8. Sonstige Hinweise
Verstöße gegen die Hausordnung haben in der Regel eine Erziehungs- oder
Ordnungsmaßnahme zur Folge.
Für mutwillig verursachte Schäden haftet der Verursacher bzw. dessen
gesetzlicher Vertreter.
Die Lehrkräfte entscheiden über das Maß der Strafe
A Schulinterne Lösung
(Schreibarbeit, Zusatzaufgaben....)
B Schriftliche Information
der Eltern mit Hinweis auf weitere Erziehungsmaßnahme.
C Erziehungsmaßnahme
nach RdErl.des MK vom 26.05.1994
Beschluss der Gesamtkonferenz 23.10.2024

