Schulstart am 10.01.2022

In den ersten zwei Schulwochen werden täglich alle SchülerInnen beim Betreten der Schule getestet. Das gilt auch für den Frühhort.

Schuljahr 2021/22 

 

Die Durchsetzung der allgemeinen Schulpflicht erfolgt mittels der Durchführung des Präsenzunterrichts bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte. Ziel ist es sowohl den Gesundheitsschutz im Blick zu haben, als auch das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Bildung zu gewährleisten.

Der Regelbetrieb ist nur möglich, wenn langfristig folgende Grundregeln eingehalten werden:

 

1. Testpflicht in der Schule ab 29.11.2021

 

 Jede Woche:  

 

 täglich


Ausnahmen von der Testpflicht in der Schule nur mit ärztlichem Attest!

Die Testung mittels Selbsttest in der Schule kann durch eine Bescheinigung über das negativeTestergebnis eines PCR-Test oder PoC-Antigen-Schnelltest ersetzt werden, wenn diese nicht älter als 24 Stunden ist und durch medizinisches Fachpersonal durchgeführt wurde.

 

Nachweislich Geimpfte und Genesene Schülerinnen und Schüler sowie das Personal unterliegen auch weiterhin keiner Testpflicht. Ihnen wird aber dringend empfohlen, die angebotenen Testmöglichkeiten zu nutzen.

 

Schülerinnen und Schüler ohne negatives Testergebnis dürfen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.


Die Schulpflicht ist weiterhin regelhaft. Alle SchülerInnen können durch beide Erziehungsberechtigten (auch bei geteiltem Sorgerecht) von der Präsenzpflicht schriftlich mit Begründung abgemeldet werden.  

Bitte beachten: Ein etwaiges Ab- und Anmelden für einzelne Wochentage kommt nicht in Betracht. SchülerInnen erhalten Aufgaben zur häuslichen Bearbeitung (Hausaufgaben) - kein Distanzunterricht. 

 

2. Maskenpflicht

 

    Beim Betreten der Schule ist das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen- Schutzes verpflichtend. Dies gilt nicht

    während des Unterrichts.

 

3. Lüften

 

   Die regelmäßige Lüftung über die Fenster ist die wichtigste Maßnahme zur Aufrechterhaltung einer gesunden Raum-

   luft.

 

4. Impfen

 

    Alle Lehrkräfte sowie das gesamte Personal an Schulen haben ein Impfangebot bekommen.

    Tatsächlich stellen die Schutzimpfungen weiterhin die beste Möglichkeit dar, sich und andere vor dieser Infektions-

     krankheit zu schützen, um wieder einen normalen Alltag zu führen.

 

5. Überarbeitung und Einhaltung des Rahmenplans- HIA- Schule

 

    Über die Inhalte unseres Hygieneplans werden die Eltern beim Schulbuchverkauf und in den anstehenden Eltern-

    versammlungen zu Beginn des Schuljahres und alle Schüler und Schülerinnen am ersten Unterrichtstag informiert.

Willkommen!

Wir freuen uns, Sie begrüßen zu dürfen!

Die Grundschule ist seit der Einweihung 1994 Teil des Schulzentrums"J.F.Walkhoff" in Gröbzig.

 

Schulleiterin: Chatrin Nelaimischkies

 

Telefon        : 034976 21038

 

FAX              : 034976 21170

 

E-Mail          : kontakt@gs-groebzig.bildung-lsa.de




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